Festrede zur Feier 125 Jahre Haus & Grund Berlin am 24.05.2012

von Heinz Klostermann

Ehrenvorsitzender von Haus & Grund Tempelhof

Sehr geehrter Herr Dr. Kornemann,

sehr geehrter Herr Dr. Brückner,

sehr geehrter Vorstand,

sehr geehrte Deligierte und Mitglieder,

sehr geehrte Gäste,

 

unser Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine, genannt Haus & Grund Berlin, wurde am 24. März 1887, also vor 125 Jahren, gegründet. In dieser Zeit regierte in Deutschland noch Reichskanzler Otto von Bismarck unter Kaiser Wilhelm I.

 

Zu den Gründungsvereinen zählten acht innerstädtische Vereine Berlins, da es Groß-Berlin ja erst seit 1920 gab. Diese acht Haus- und Grundbesitzervereine hießen „1865“, „Norden“, „Wedding“, „Osten“, „Gesundbrunnen“, „Süd-Ost“ und Schönhauser Stadtteile“.

 

Aber auch in den Berliner Vororten gab es seit den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts Haus- und Grundbesitzervereine. So auch in meinem Heimatbezirk Tempelhof. Allerdings wurde mein Tempelhofer Verein, dem ich seit 1962, also seit einem halben Jahrhundert angehöre, erst 1947 gegründet. Diese späte Neugründung eines Haus- und Grundbesitzer-vereins nach dem 2. Weltkrieg war insofern eine Besonderheit, als die meisten seit Ende des 19. Jahrhunderts bestehenden Vereine in Westdeutschland und in West-Berlin ihre Wieder-zulassung nach den alliierten Kontrollratsbestimmungen beantragten und unter ihren alten Namen die Vereinstätigkeiten dann fortführten. So hätte es an und für sich nahe gelegen, den seit 1880 existierenden Haus- und Grundbesitzerverein Tempelhof und den 1886 gegründeten Mariendorfer Verein nach dem 2. Weltkrieg fortzuführen. Aber die Väter und Mütter meines Vereins, die bisher Mitglieder im alten Tempelhofer oder alten Mariendorfer Verein waren, meinten, daß es vernünftig und sinnvoll sei, die Kräfte zu bündeln und nur noch einen Tempelhofer Bezirksverein zu haben.

 

Wie sich unser Berliner Landesverband seit seiner Gründung vor 125 Jahren insbesondere in den für Hausbesitzer schwierigen Zeiten nach dem 1. Weltkrieg und nach dem 2. Weltkrieg entwickelt hat und wie er sich vehement für die Belange des privaten Haus- und Grund-besitzes eingesetzt hat, möchte ich nicht im einzelnen vortragen, sondern darf hierzu auf die von Herrn Brückner senior, dem Vater unseres Bundesvorsitzenden Dr. Brückner, im Jahre 1987 aus Anlaß des 100-jährigen Bestehens unseres Landesverbandes herausgegebene Festschrift verweisen. Näher eingehen möchte ich jedoch auf das Bemühen unseres Bundes zur Beendigung der Wohnungszwangswirtschaft in Berlin (West).

 

Sie alle werden sich noch an die drei Säulen der Wohnungszwangswirtschaft erinnern, nämlich die Wohnraumbewirtschaftung, den Mieterschutz und die Mietpreisbindung. Man mag es heute kaum glauben, daß die Wohnungszwangswirtschaft, die es natürlich auch in der ehemaligen DDR gegeben hat, in West-Berlin endgültig erst zum 1. 1. 1988, also 43 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges beendet wurde.

 

Bei der Wohnraumbewirtschaftung ging es um die Zwangseinweisungen und Zuweisungs-verfügungen der Wohnungsämter. Ich erinnere mich noch, wie schwierig es war, als ich einem Schulfreund und seiner Ehefrau 1962, also 17 Jahre nach Kriegsende, eine Drei-Zimmer-Wohnung vermieten wollte und das Wohnungsamt dies zunächst abgelehnt hatte, weil drei Zimmer für zwei Personen unangemessen viel Wohnraum seien. Erst als wir ein ärztliches Attest vorlegten, daß die Frau meines Freundes schwanger war, hat das Wohnungs-amt die Zuweisungsverfügung erlassen.

 

Der Mieterschutz durch das Mieterschutzgesetz untersagte jegliche Kündigung durch den Vermieter; zur Beendigung eines Mietverhältnisses auch bei Zahlungsverzug des Mieters mußten Mietaufhebungsklagen erhoben werden.

 

Die Mietpreisbindung legte die Miethöhe durch gesetzliche Bestimmungen, früher durch das Reichsmietengesetz, später durch die Bundesmietengesetze bis auf die beiden letzten Stellen hinter dem Komma fest, und die Preisstellen für Mieten überwachten das Ganze äußerst penibel.        

 

Während wir im Zusammenwirken von Landesverband und Ortsvereinen erreichen konnten, daß die Wohnraumbewirtschaftung im Jahre 1969 beendet wurde, wurden Mieterschutz und Mietpreisbindung für Berlin entgegen den Regelungen in Westdeutschland immer wieder verlängert. Alle unsere vielfältigen Aktionen in dieser Sache prallten beim Berliner Senat und beim Abgeordnetenhaus erfolglos ab. Auch diverse Eingaben bei den Bundestagsabgeord-neten in Bonn halfen nichts.

 

Zum 1. Januar 1976 konnte dann wenigstens erreicht werden, daß das Mieterschutzgesetz aufgehoben wurde.

 

Während in Westdeutschland die Mietpreisbindung sukzessive beendet worden ist, zuletzt 1974 in Hamburg und München, ist sie für Berlin auf Drängen der Berliner Politiker immer wieder verlängert worden, und zwar insgesamt siebenmal. Hatte sich doch das Abgeordnetenhaus jedes Mal, wenn Berlin vom sog. „Schwarzen Kreis“ in den „Weißen Kreis“, übergehen sollte, einstimmig in Bonn für eine weitere Befristung der Mietpreis-bindung eingesetzt und sie auch immer erhalten, obwohl der „Weiße Kreis“, wie es Herr Blümmel vom Grundeigentum-Verlag vor 25 Jahren zutreffend formuliert hatte, gar nicht weiß, sondern eher „grau“ ist, weil der „Weiße Kreis“ ebenfalls eine, wenn auch sanftere Preisregulierung bedeutet.

         

Diese ständige Verlängerung der Mietpreisbindung hat uns im Landesverband und in den Ortsvereinen natürlich sehr frustriert, und wir überlegten, was wir dagegen tun könnten. Im Jahre 1981 meinten wir schließlich, dadurch Einfluß auf eine gerechte Politik für uns Berliner Hauseigentümer nehmen zu können, daß man selbst Mitglied in einer politischen Partei wird. So sind damals und auch später eine ganze Reihe von Vereins- und Verbandsvorstands-mitgliedern insbesondere in die FDP eingetreten. Ich erinnere mich, wie im Herbst 1981 unser damaliger stellvertretender Landesvorsitzender Gernot Hildebrandt, der vor zwei Jahren leider verstorben ist, Herr Dieter Blümmel und ich mit dem früheren FDP-Justizsenator Hermann Oxfort zusammensaßen und die gesamte Mietpreisbindungsproblematik erörterten und nach Lösungen suchten. Zu der damaligen Zeit gab es in der Berliner FDP aber eine starke linke Mehrheit.

 

Um auch in einer kleinen Partei etwas bewegen zu können, muß man sich stark engagieren. So war ich damals jahrelang Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes Tempelhof und später des FDP-Ortsverbandes Neu-Tempelhof. Stellvertretender Ortsverbandsvorsitzender war damals Gernot Hildebrandt.

 

Fast unser ganzer Vorstand von Haus & Grund Tempelhof und sehr viele Mitglieder auch aus den anderen Haus- und Grundbesitzervereinen sind in die FDP eingetreten; aber wir konnten erst im Laufe der Jahre erreichen, daß sich die Berliner FDP zur Mitte orientierte. Daher konnten wir 1982 nicht verhindern, daß die Mietpreisbindung um ein weiteres Mal verlängert wurde. Zwar hatte vor seiner Wahl zum Regierenden Bürgermeister Richard von Weizsäcker   (CDU) 1980 versprochen, daß die Mietpreisbindung ab 1983 aufhöre, dennoch hatte er sich später in Bonn für eine weitere Verlängerung der Mietpreisbindung bis 1990 ausgesprochen, die vom Bundestag in 1982 so auch beschlossen wurde.

 

1986 und 1987, in Bonn und in Berlin gab es zu dieser Zeit christlich-liberale Regierungs-koalitionen, versuchten SPD, AL (die Grünen nannten sich in Berlin damals Alternative Liste), SEW, Gewerkschaften und Mieterverbände mit aller Kraft zu erreichen, daß die Mietpreisbindung für Altbauwohnungen in Berlin als Dauerrecht weitergeführt wird.

 

Sie können sich vorstellen, wie viele Gesprächs- und Diskussionsrunden die Verbands-vorstandsmitglieder, allen voran der damalige Landesvorsitzende Jürgen Graul sowie Herr Blümmel und wir von den Ortsvereinen führen mußten, um ein solches Dauerrecht abzuwenden. Denn auch der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen und die Berliner CDU wackelten damals und dachten über eine weitere Verlängerung der Mietpreisbindung nach. Nur der seinerzeitige FDP-Landesvorsitzende Walter Rasch sprach sich klar gegen eine dauerhafte Verlängerung der Mietpreisbindung aus. Unterstützung bekamen wir natürlich auch von unserem damaligen Zentralverbandspräsidenten Dr. Paul.

 

Unser Landesverband hat im Frühjahr 1987 ein sechsseitiges Faltblatt zum „Weißen Kreis“ herausgebracht, mit dem den Mietern in einfachen Worten erklärt wurde, was der Weiße Kreis ist. Mein Tempelhofer Verein hat dieses Flugblatt für 9.200,- DM per Postwurfsendung an 77.000 Haushalte in unserem Bezirk verteilen lassen. Allerdings mußten wir im Nachhinein feststellen, daß die Briefträger die Verteilung nicht überall ordnungsgemäß durchgeführt hatten.

 

Aber letztlich ist es uns gelungen, die christlich-liberalen Regierungsparteien in Bonn und in Berlin davon zu überzeugen, daß es richtig und sinnvoll ist, auch in Berlin das Soziale Mietrecht, wie es im übrigen Bundesgebiet schon lange galt, einzuführen. So beschloß der Deutsche Bundestag am 25. Juni 1987 das „Gesetz zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin“, mit dem ab 1. Januar 1988 das Gesetz zur Regelung der Miethöhe, MHG genannt, auch in Berlin anzuwenden war, wenn auch mit einigen einschränkenden, jedoch hinzunehmenden Übergangsregelungen. Aber immerhin wurde damit die formelle Mietpreisbindung im Berliner Altbau zum 1. 1. 1988 beendet.

 

Und dadurch war es nach der am 3. Oktober 1990 erfolgten glücklichen Wiedervereinigung Deutschlands möglich, auch in den neuen Bundesländern und im Ostteil unserer Stadt (Berlin) schrittweise das Soziale Mietrecht einzuführen.

 

Nach der Verabschiedung des eben erwähnten Gesetzes zur Beendigung der Mietpreis-bindung im Berliner Altbau hat sich unser Landesverband ganz intensiv an der Erstellung des ersten Berliner Mietspiegels vom 17. 11. 1987 und an allen späteren Mietspiegeln beteiligt. Besonderen Dank gebührt für diese herausragenden Leistungen unserem inzwischen (leider!) in Rente befindlichen früheren Verbandsdirektor Michael Kirchwitz und unserem Verbands-pressesprecher und Herausgeber des Grundeigentum Dieter Blümmel. Natürlich haben auch unsere Verbandsvorsitzenden und die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands aktiv daran mitgewirkt.

 

Dies ist für mich das Stichwort, Ihnen die bisherigen Verbandsvorsitzenden und ihre Stellvertreter seit 1945 in Erinnerung zu bringen:

 

Allerdings hat es unmittelbar nach Kriegsende keine Verbandstätigkeit gegeben, weil die sowjetische Kommandantur und später der Berliner Magistrat die Neugründung bzw. die Wiederzulassung von Haus- und Grundbesitzervereinen verweigerten. Erst die Westalliierten hatten dies im Westteil Berlins dann ermöglicht, wie ich eingangs erwähnt hatte.

 

Am 10. August 1949 gründeten die wiederzugelassenen Ortsvereine als neue Spitzen-organisation den Verband der Berliner Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereine, dem nur die in Berlin (West) zugelassenen Organisationen des Hausbesitzes angehörten, während die im Ostteil der Stadt wegen des Verbots ihrer Tätigkeit nicht in den neuen Verband aufgenommen werden konnten. Dadurch bedingt wurde der neue Verband nicht Rechtsnachfolger des Reichsbundes der Haus- und Grundbesitzer von Groß-Berlin, dem ja das 1962 wieder aufgebaute Verbandshaus in der Potsdamer Straße gehört, so daß es damals zwei Berliner Landesverbände gab, in die aber dieselben Personen in die Vorstände gewählt wurden. Erst zum 31. Oktober 1984 wurde der Verband der Berliner Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereine aufgelöst, und es gab dann mit denselben Ortsvereinen nur den Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine. ausbesitzes

 

Nun aber zu den Namen der Verbands- bzw. der Bundesvorsitzenden und ihrer Stellvertreter:

 

In den fünfziger Jahren bis 1962 war Verbandsvorsitzender Stadtrat Degenhardt, der Vater unseres späteren stellvertretenden Vorsitzenden Wilhelm Degenhardt.

 

Von 1962 bis 1979 war Rechtsanwalt und Notar Rudolf Dorow Vorsitzender. Stellvertretende Vorsitzende waren Rechtsanwalt und Notar Jürgen Graul sowie Steuerberater Rudolf Wanek.

 

Von 1979 - 2000 war Rechtsanwalt und Notar Jürgen Graul Vorsitzender. Stellvertretende Vorsitzende waren der bereits erwähnte Wilhelm Degenhardt sowie Rechtsanwalt und Notar Gernot Hildebrandt (bis 2006).

 

Von 2000 - 2009 war Rechtsanwalt und Notar Jörg-Konrad Becker Vorsitzender. Stellvertretende Vorsitzende waren Rechtsanwalt und Notar Johannes Neumann (bis 2011) sowie ab 2006 Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner,

 

der seit 2009 nun unser Bundesvorsitzender ist. Stellvertreter sind Rechtsanwalt Martin Griebling und ab 2011 Rechtsanwalt Kai-Peter Breiholdt.

 

 

Nach der Wiedervereinigung konnten dann in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins wieder Haus- und Grundbesitzervereine gegründet werden, und in unserer Stadt ist der Hausbesitzerverein Haus & Grund Berlin-Ost gegründet worden, dessen Vorsitzender der Beisitzer in unserem geschäftsführenden Vorstand Ernst Konrad ist.

 

Ab 1990 war eine wichtige Aufgabe unseres Verbandes und der Ortsvereine, die Mitglieder über die rechtliche Problematik bezüglich ihrer Ostgrundstücke umfassend zu unterrichten und sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen. Hierbei haben Verband und der Grundeigentum-Verlag mit seiner „Antrags-und Beratungsmappe Rückerstattung und Entschädigung bei Grundstücken und anderen Vermögenswerten in der DDR“ hervorragende Arbeit geleistet. Natürlich waren Konfliktstellungen Wessis gegen Ossis oder Ossis gegen Wessis nicht immer zu vermeiden. Ich selbst habe aber z. B. durch den guten persönlichen Kontakt bereits vor der Wende zu den Nutzern meines Grundstücks in Königs Wusterhausen eine sog. Ersatzgrundstücksregelung erreichen können, die leider nicht überall möglich war, weil es nicht genug Ersatzgrundstücke gab.

 

Unser Landesverband hat übrigens ganz entscheidend dazu beigetragen, daß das enteignete Grundstück des alten Reichsbundes unseres Zentralverbandes in der Mohrenstraße am Gendarmenmarkt rückübertragen wurde und nach dessen Neubebauung Haus & Grund Deutschland im Jahre 2001 seinen Sitz von Düsseldorf nach Berlin verlegt hat.

 

Wie bei unserem Landesverband gab es nach dem Krieg auch bei Haus & Grund Deutschland zwei Verbände, nämlich den alten Reichsbund und den nach 1945 neu gegründeten Zentralverband. Um die nicht unerhebliche Grunderwerbsteuer für die Übertragung des Grundstücks Mohrenstraße vom alten Reichsbund auf den Zentralverband zu vermeiden, aber auch aus anderen vereinsrechtlichen Gründen sind 1999 der Zentralverband und der Reichsbund miteinander verschmolzen worden, und Gernot Hildebrandt und ich als langjährige Delegierte (von 1988 bis 2010) unseres Landesverbandes beim Zentralverband haben bei den westdeutschen Verbänden für diese Verschmelzung geworben, um auch die Verlegung des Sitzes des Zentralverbandes nach Berlin zu erreichen, was uns wie gesagt ja auch gelungen ist.  

 

Diese Verschmelzung hatte den unbeabsichtigten, aber nicht zu vermeidenden Nebeneffekt, daß einige wenige Ortsvereine, die keinem Landesverband angehörten, aber Mitglied im alten Reichsbund waren, plötzlich Mitglieder bei Haus & Grund Deutschland waren, obwohl nach dessen Satzung nur Landesverbände Mitglied sein dürfen.

 

Dadurch ist auch der Steglitzer Haus- und Grundbesitzerverein von 1887, der Ende der achtziger Jahre aus unserem Landesverband wieder ausgetreten ist, aber Mitglied im alten Reichsbund war, Mitglied in unserer Dachorganisation geworden. Deshalb sind alle unsere Bemühungen, insbesondere meine, weil ich seit Jahrzehnten auch Mitglied in Steglitz bin, gescheitert, Steglitz wieder in den Landesverband zurückzuholen; denn Steglitz erspart sich den Beitrag an unseren Landesverband und muß nur den geringeren Beitrag an den Zentralverband zahlen, kann aber dennoch alle Vorteile von Haus & Grund Deutschland in Anspruch nehmen.

 

Was unser Landesverband seit Anfang dieses Jahrhunderts für den privaten Haus- und Grundbesitz getan und erreicht hat, haben Sie alle miterlebt, so daß ich das nicht im einzelnen vorzutragen brauche. Heute geht es neben juristischen Problemen des Mietrechts, man denke beispielsweise nur an die vielen Gerichtsentscheidungen zu den Schönheitsreparaturen, um Klimaschutz und energetische Sanierung der Gebäude. Dabei ist es aus meiner Sicht zweifelhaft ist, ob die Gebäudedämmung das non plus ultra ist. Denn je besser die Isolierung ist, desto üppiger wuchert der Schimmelpilz, und zusätzliche künstliche Belüftung kostet Strom, der immer teurer wird.

 

Und absurd wird es, wenn die Wärmedämmung selbst zum Umweltproblem wird, wie „Der Spiegel“ in seiner vorletzten Ausgabe (14. 5. 12) zutreffend schrieb. Das ist beim Putz und bei vielen Spezialfarben der Fall, die auf frisch gedämmte Fassaden aufgetragen werden. Denn sie enthalten künstliche Pilz- und Algenvernichtungsmittel, die verhindern sollen, daß die Dämmplatten wegen Feuchtigkeit mit einer grünlichen Schmierschicht überzogen werden. Und wenn der Regen im Laufe der Zeit das Mittel von der gedämmten Außenwand abspült, können Flüsse und Gewässer mit den Anti-Schimmel-Chemikalien und Bioziden verseucht werden.

 

Und was passiert, wenn die Styroporplatten von den Spechten zerhackt und dann von Feuchtigkeit durchzogen werden ? So bei meinem Hausanbau geschehen. Bereits mehrmals mußte ich die von den Vögeln gehackten großen und langen Löcher verschließen lassen, was natürlich erhebliche Zusatzkosten verursacht. Hier sind also noch viele Fragen offen !

 

Was nun die z. Zt. viel diskutierte Energiewende anbelangt, so ist es richtig, daß Sonnen- und Windenergie vermehrt genutzt werden müssen, denn die natürlichen Reserven an Gas und Erdöl sind begrenzt, und wir sowie unsere Kinder und Enkelkinder müssen uns darauf einstellen. Allerdings dürfte die Nutzung der Sonnenenergie in unseren Regionen nicht so effizient sein, sondern eher in den dem Äquator näheren Gebieten. Aber das ist ein weites Feld auch im Hinblick auf die politischen Probleme in den afrikanischen Ländern.

 

 

Zum Schluß möchte ich allen, die unseren Landesverband geführt und mitgestaltet haben, herzlichen Dank sagen, den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands sowie des Gesamtvorstandes, Herrn Dieter Blümmel mit dem Grundeigentum-Verlag, unserem früheren Verbandsdirektor Michael Kirchwitz, Ihnen, den Delegierten der 21 Berliner Ortsvereine sowie unseren weiteren Mitgliedern, dem Ring Deutscher Makler (RDM), Landesverband Berlin, dem Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungs-unternehmen (LFW Berlin/Brandenburg) sowie unseren Fördermitgliedern, und last but not least der treuen und guten Seele der Verbandsgeschäftsstelle, unserer langjährigen Mitarbeiterin Frau Elke Krüger.

 

Nun hoffe ich, daß unser Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine auch in den nächsten 125 Jahren weiter zum Wohle der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer wirken kann.

Anmerkung: Auf Grund der fortgeschritten Zeit zum Zeitpunkt des Rednerbeitrags, entschloss sich unser Ehrenvorsitzender seine Festrede verkürzt vorzutragen. Wir freuen uns, dem geneigten Leser hier den vollständigen Text präsentieren zu können.